Klinoptilolith sedimentären Ursprungs ist als Futtermittelzusatzstoff gem. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 651/2013 unter der Kennummer 1g568 für alle Tierarten zugelassen.
Die Höchstmenge gemäß Verordnung beträgt 10g/kg Futtermittelzusatzstoff im Alleinfutter und darf nicht überschritten werden.
FÜTTERUNGSEMPFEHLUNG:
Pferde: 5g pro 100kg Lebendgewicht (20g-40g Großpferd, 15g Pony) Hunde: bis 20 kg ca. 2-3 g über 20 kg 5 g / 1 x täglich Katzen: ca. 2g (eine Messerspitze) 1 x täglich
Zur täglichen Futterration beimischen, darauf achten, dass es nicht einge- atmet wird. Ausreichend Wasser zur Verfügung stellen.